Oktober 2026

Wenn aus einer Demo ein Schadenfall wird

Eingeschlagene Schaufenster, geplünderte Regale, Geschäfte, die mitten am Nachmittag schließen: Die Unruhen in Frankreich und Mailand haben gezeigt, wie schnell eine Demonstration zum Risiko für Handel und Gastronomie wird. Ob ein Schaden versichert ist, entscheidet sich häufig anhand weniger Zeilen in den Versicherungsbedingungen der Sachversicherung.

Eingeschlagenes Schaufenster eines Geschäfts nach einer Demonstration
Mit künstlicher Intelligenz erstelltes Bild

Auf einen Blick

Sachschäden an Gebäude, Einrichtung und Waren sind nur versichert, wenn Ihre Sachversicherung die Garantie „eventi socio-politici“ (soziopolitische Ereignisse) enthält.

Selbstbehalt und Höchstentschädigungsgrenzen: Oft gilt ein Prozentsatz des Schadens ohne Obergrenze. Je nach Vertrag ist die Entschädigung für diese Garantie zusätzlich durch eine Höchstentschädigungsgrenze limitiert.

Plünderungen: Gestohlene Ware ist in der Regel nicht versichert.

Schutzmaßnahmen: Erreichen Ausschreitungen Ihren Betrieb, müssen Sie zumutbare Maßnahmen zur Schadenminderung treffen. Kosten für rein vorbeugende Maßnahmen tragen Sie grundsätzlich selbst.

Was ist passiert?

Frankreich: Am 17. und 18. Oktober schlugen landesweite Proteste gegen Bildungsmissstände und hohe Lebenshaltungskosten in Paris, Lyon, Marseille und weiteren Städten in Brandstiftung und Plünderungen um. Laut Regierung sind mindestens 3.000 Geschäfte betroffen. Morningstar DBRS schätzt die versicherten Schäden auf 1 bis 1,2 Milliarden Euro.

Mailand: Am selben Wochenende wurden rund um Via Torino, Piazza Duomo und Corso Garibaldi Schaufenster eingeschlagen und Geschäfte geplündert. Confcommercio Milano schätzt den Schaden auf rund eine Million Euro. Aufschlussreich ist die Aufteilung von Unimpresa: 200.000 bis 280.000 Euro Sachschaden an Geschäften, aber 380.000 bis 480.000 Euro entgangener Umsatz, weil rund 850 Betriebe früher schließen mussten.

Was zahlt die Sachversicherung?

Zuständig ist die Feuer- bzw. Gebäude- und Inhaltsversicherung (polizza incendio oder All Risks) – aber nur, wenn die Garantie „eventi socio-politici“ (soziopolitische Ereignisse) eingeschlossen ist. Sie umfasst in der Regel Tumulte und Unruhen (tumulti popolari), Streiks und Aussperrungen (scioperi, serrate) sowie Vandalismus und böswillige Handlungen (atti vandalici o dolosi). Versichert sind direkte Sachschäden wie eingeschlagene Schaufenster, beschädigte Fassaden und Rollläden, zerstörte Einrichtung und Kassensysteme sowie Ware, die durch Feuer oder Löschwasser unbrauchbar wird. Sind die Versicherungssummen zu niedrig, kürzt der Versicherer anteilig (Art. 1907 Codice Civile), sofern die Polizze nichts anderes vorsieht.

Allerdings: Häufig gilt ein prozentualer Selbstbehalt (scoperto), etwa 10 % des Schadens, ohne Obergrenze, dazu kommen Höchstentschädigungsgrenzen (limiti di indennizzo). Beispiel (fiktiv): Ein Restaurant erleidet einen Sachschaden in Höhe von 120.000 Euro. Bei 10 % Selbstbehalt trägt der Wirt 12.000 Euro selbst. Liegt die Höchstentschädigungsgrenze bei 80.000 Euro, zahlt der Versicherer höchstens diesen Betrag – der Eigenanteil steigt auf 40.000 Euro.

Und die geplünderte Ware?

Sie ist in der Regel nicht versichert. Die Garantie „soziopolitische Ereignisse“ deckt Beschädigung und Zerstörung, schließt Diebstahl, Raub und Plünderung (saccheggio) aber aus; auch die Diebstahlversicherung springt in diesem Fall grundsätzlich nicht ein. Die eingeschlagene Scheibe kann also ersetzt werden, die aus dem Laden getragene Ware nicht. Umso wichtiger ist es, wertvolle Ware rechtzeitig aus Auslage und Verkaufsraum zu nehmen.

Muss ich bei einer angekündigten Demo schließen?

Eine allgemeine Pflicht dazu gibt es nicht. Nach Art. 1914 Codice Civile müssen Sie aber alles Ihnen Mögliche tun, um einen Schaden abzuwenden oder zu verringern (obbligo di salvataggio). Laut Kassationsgericht setzt diese Pflicht ein, wenn das Schadengeschehen in Gang gekommen ist – bei Unruhen also typischerweise, wenn die Ausschreitungen begonnen haben und sich Ihrem Betrieb nähern. Dann kann es geboten sein, Rollläden herunterzulassen, Schaufenster zu sichern oder zu schließen.

Und wer zahlt die Schutzmaßnahmen? Die Kosten für vorsorgliche Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise die Beauftragung eines Wachdienstes oder das Anbringen von Schutzplatten vor den Schaufenstern im Hinblick auf eine angekündigte Demonstration, sind in der Regel nicht versichert. Das Gesetz sieht eine Kostenübernahme nur für Rettungskosten (spese di salvataggio) vor, also für Maßnahmen gegen einen bereits laufenden Schaden (Art. 1914 Abs. 2 Codice Civile).

Und der Umsatzausfall?

Wer seinen Betrieb vorsorglich und aus eigener Entscheidung schließt, erhält den daraus entstehenden Umsatzausfall in der Regel nicht ersetzt.

Führt hingegen ein versicherter Schaden zu einer Betriebsunterbrechung, kann der daraus resultierende Ertragsausfall beim Versicherer geltend gemacht werden, sofern eine entsprechende Betriebsunterbrechungsdeckung vereinbart wurde und der vertraglich vereinbarte zeitliche Selbstbehalt (Karenzzeit) überschritten wird.

Was Sie jetzt prüfen sollten

  • Ist die Garantie „soziopolitische Ereignisse“ in Ihrer Sachversicherung eingeschlossen?
  • Wie hoch sind Selbstbehalt und Höchstentschädigungsgrenze?
  • Sind die Versicherungssummen für Gebäude, Einrichtung und Waren noch aktuell und ausreichend?

Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Beispiele sind fiktiv und vereinfacht; maßgeblich sind allein die Bedingungen der jeweiligen Polizze. Die Anwendung der genannten Gesetzesbestimmungen ist im Einzelfall rechtlich zu prüfen. Quellen: Französische Regierung (19.10.2026); Morningstar DBRS via Commercial Risk (20./21.10.2026); France Assureurs (15.03.2024); Confcommercio Milano (19.10.2026); Centro Studi Unimpresa (18.10.2026); Clyde & Co (04.03.2026); Cass. civ. Sez. III Nr. 29209/2008. Schadenschätzungen sind vorläufig.

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